Jedes Jahr flattern sie ins Haus – die Unterlagen der Steuerverwaltung. Die Steuererklärung gehört wohl kaum zu den Dingen, auf die man sich im neuen Jahr freut, dennoch eröffnet sie die Chance, die eigene Steuerbelastung aktiv zu beeinflussen. Im Kanton Bern gibt es zahlreiche Abzüge und kantonsspezifische Regelungen, die bares Geld wert sein können. Wer frühzeitig beginnt und alles sauber vorbereitet, erspart sich Stress, Frust und oft auch einige Franken.
Grundsätzlich müssen alle natürlichen Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern jährlich eine Steuererklärung einreichen. Auch wer nicht hier wohnt, aber im Kanton Grundeigentum besitzt oder Einkommen erzielt, ist steuerpflichtig. Neu Zugezogene deklarieren nur den Zeitraum, in dem sie im Kanton Bern wohnhaft waren. Bei einem Wegzug gilt die Steuerpflicht bis zum Ende des Jahres – ausser, am neuen Wohnort wird vorher eine Steuerpflicht begründet.
Der Kanton Bern setzt mit TaxMe-Online auf eine moderne Lösung zur digitalen Steuererfassung. Über das BE-Login kann die Steuererklärung bequem online ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Viele Eingaben aus dem Vorjahr lassen sich übernehmen, wodurch Fehler reduziert und Zeit eingespart wird. Dokumente wie Lohnausweise, Bankbelege oder Versicherungsnachweise können direkt hochgeladen werden.
Natürlich ist auch die Einreichung in Papierform möglich – empfohlen wird jedoch die Online-Variante, da Verarbeitung und Rückmeldung in der Regel schneller erfolgen.
Je besser die Vorbereitung, desto reibungsloser das Ausfüllen. Ideal bereitgelegt sind beispielsweise:
Lohnausweise oder Rentenbescheinigungen
Konto- & Depotauszüge sowie Nachweise zu Zinsen und Wertschriften
Belege zu Säule-3a-Einzahlungen und Pensionskasseneinkäufen
Versicherungsnachweise zu Krankenkasse, Lebens- & Unfallversicherung
Quittungen zu Krankheits- und Zahnarztkosten
Rechnungen für Aus- und Weiterbildungskosten
Belege zu Kinderbetreuungskosten
Spendenquittungen
Grundbuchauszüge & Hypothekarzinsen bei Liegenschaften
Wer Belege laufend sortiert, ist im Frühjahr klar im Vorteil.
Auch im Kanton Bern gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das steuerbare Einkommen zu reduzieren.
Fahrtkosten zur Arbeit
Pendler können die Kosten für den Arbeitsweg abziehen. Bei ÖV-Nutzung zählen die effektiven Kosten, bei Autofahrten gelten Kilometerpauschalen sowie ein gesetzlicher Höchstabzug.
Berufsauslagen
Dazu zählen unter anderem Kosten für Arbeitsmaterial, Berufskleidung oder Fachliteratur. Auch Verpflegungskosten bei auswärtiger Tätigkeit können unter bestimmten Bedingungen abgezogen werden.
Säule 3a
Einzahlungen in die gebundene Vorsorge lassen sich bis zum jährlich neu festgelegten Maximalbetrag vom Einkommen abziehen – egal ob Angestellte mit Pensionskasse oder Selbstständige ohne.
Pensionskasseneinkäufe
Freiwillige Einkäufe in die zweite Säule sind voll abziehbar und können sich besonders bei Beitragslücken lohnen.
Krankheits- und Gesundheitskosten
Nicht von der Krankenkasse gedeckte medizinische Ausgaben wie Brillen, Zahnbehandlungen oder Therapien können – nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung – geltend gemacht werden.
Kinderbetreuung
Kosten für externe Kinderbetreuung sind abziehbar, sofern beide Elternteile erwerbstätig sind und die Einrichtung anerkannt ist.
Weiterbildungskosten
Beruflich bedingte Weiterbildungen, Umschulungen oder Kurse sind in der Regel steuerlich abzugsfähig.
Spenden
Spenden an steuerbefreite Organisationen in der Schweiz können bis zu einem bestimmten Einkommensteil abgezogen werden – Quittung nicht vergessen.
Das steuerbare Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen minus aller zulässigen Abzüge. Zusätzlich werden Sozialabzüge berücksichtigt, etwa für Kinder, unterstützungspflichtige Personen oder Doppelverdienende. Im Kanton Bern wird zudem das Vermögen besteuert. Dazu gehören u. a. Kontoguthaben, Wertschriften, Fahrzeuge und Immobilien. Schulden und Hypotheken mindern das steuerbare Vermögen.
Mit der richtigen Vorbereitung ist die Steuererklärung gar nicht so komplex, wie sie auf den ersten Blick wirkt. TaxMe-Online macht das Ausfüllen übersichtlich und effizient, vorausgesetzt, Unterlagen und Belege liegen griffbereit. Wer Fristen beachtet und die zahlreichen Abzüge aktiv nutzt, hat gute Chancen, die persönliche Steuerlast deutlich zu senken. Bei komplizierten Situationen – etwa bei Wertschriften, Liegenschaften oder Selbstständigkeit – kann sich der Gang zu einer Fachperson lohnen.