steuerberater bern

Steuerberater Bern
Steuerberater Bern

Telefonnummer 031 520 70 47

 

Wenn sie auf der Suche nach einer guten Steuerberatung in Bern sind, dann sind sie bei uns genau richtig. Unseren Steuerexperten ist es wichtig, dass sie von unserer Firma die Steuererklärung richtig ausfüllen lassen und wir ihnen Steueroptimierungsvorschläge machen können. Wir sind eine professionelle Firma in Bern und haben bereits tausende von Steuererklärungen in Bern für unsere Kunden ausgefüllt.

 

Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen oder Expats und selbständige Einzelfirmen, GmbH's, Startups und AG's. Gerne beraten wir sie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Unser Büro liegt zentral im Kanton Bern. 

Die ersten 30 Minuten vom Beratungsgespräch sind für Sie kostenlos, damit wir eine Standortbestimmung machen können.

 

✓ Günstig und professionell die Steuererklärung ausfüllen lassen

 Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen

 Steuern von Steuerexperten ausfüllen lassen

 Keine Zeit? Wir holen kostenlos die Steuererklärung bei Ihnen ab

Jetzt kostenlos & unverbindlich ein Angebot erhalten

Rufen Sie uns auf der Telefonnummer 031 520 70 47 an oder füllen Sie kostenlos & unverbindlich das Formular aus. Gerne holen wir die Steuererklärung kostenlos bei Ihnen zu Hause oder im Büro ab und bringen die Steuererklärung ausgefüllt zurück.

Was sagen unsere Kunden über uns?

" Zuerst war ich etwas skeptisch, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. Innert kürzester Zeit war die Steuererklärung erledigt. Im zweiten Jahr habe ich die Steuerunterlagen per Post gesendet und musste nur noch die fertige Steuererklärung abholen. "

 

Manuel B. ⭐⭐⭐⭐⭐

" Bereits am Telefon wurde ich gut beraten und bekam gleich einen Termin. Das Büro ist sehr zentral und modern und war für mich gut erreichbar mit dem Tram. Ich war überrascht über den sehr guten Preis und die schnelle Bearbeitung. Kann die Firma nur weiterempfehlen. "

 

 

Anna W. ⭐⭐⭐⭐⭐


Steuererklärung ausfüllen lassen von unseren Steuerexperten in Bern

Einfache Steuererklärung ausfüllen lassen von einer Privatperson oder EhepaarCHF 100.- bis 300.-

 

Komplexere Steuererklärung ausfüllen lassen (Wertschriften, Hypothek, Immobilien etc.)

von einer Privatperson oder Eherpaar: CHF 300.- bis 1'000.-

 

Steuererklärung ausfüllen lassen für eine GmbH oder AG: ab CHF 800.-

 

Steuererklärung ausfüllen lassen für eine selbständig erwerbende Person mit

bereits einem Jahresabschluss: CHF 500 bis CHF 800.-

 

Steuerberatung für eine Steueroptimierung: ab CHF 150.- bis 300.- pro Stunde

Bis wann müssen sie die Steuererklärung ausfüllen lassen in Bern

Die Steuerverwaltung Bern verschickt jedes Jahr ca. mitte Januar die Steuererklärung an die Privatpersonen im Bern, damit die Steuererklärung fristgerecht wieder an die Steuerverwaltung geschickt werden kann. Die Fristen sind je nach Gemeinde verschieden für das Ausfüllen der Steuererklärung! Wenn sie keine Zeit haben die Unterlagen zusammen zu suchen und die Steuererklärung bis zur Frist einzureichen, dann können sie eine Fristverlängerung beantragen. Wie viel müssen sie Steuern bezahlen? 

 

IHR NEUER WOHNORT IST Bern - WO MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG EINGEREICHT WERDEN?

Wohnen sie neu im Kanton Bern und wissen nicht wo sie steuerpflichtig sind? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind sind immer im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Basel nach Bern umgezogen sind dann sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im Kanton Bern steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung vom Kanton Bern ausfüllen.

 

SIE HABEN GEHEIRATET? WIE MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG AUSGEFÜLLT WERDEN

Auch hier gilt das gleiche Prinzip vom Stichtag 31.12. Wichtig für die Steuererklärung ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode bis zum 31.12. Wenn sie zum Beispiel am 31.07. heiraten, dann sind sie für das ganze Steuerjahr als verheirates Paar steuerpflichtig und erhalten von der Steuerverwaltung nur eine Steuererklärung. Dort werden die Einkommen und Abzüge von Mann und Frau deklariert.

 

WARUM SIND AUSBILDUNGSKOSTEN NICHT ABZUSGFÄHIG UND WEITERBILDUNGSKOSTEN SCHON?

 

Ausbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erschliessen (Studiumskosten, Schulausbildung, Lehre etc.) und sind somit nicht abzugsfähig als Lebenshaltungskosten. 

 

Weiterbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erhalten oder um eine höhere Einkommensquelle zu generieren (Sprachkurse, Computerkurse, Fachausweise die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen). Diese Kosten gelten als Gewinnungskoten und sind vom steuerbaren Einkommen mit den entsprechenden Belegen absetzbar. 

CHECKLISTE STEUERERKLÄRUNG Bern

Persönliche Angaben:

  • Geburtsdatum
  • AHV-Nummer
  • Zivilstand
  • Konfession
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Beschäftigungsgrad in %
  • Selbständigerwerbend Ja oder Nein
  • Inhaber / Teilhaber der Firma
  • Telefonnummer Privat und Geschäft
  • E-Mail Adresse

Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder
  • Schule oder Lehrfirma
  • Ende der Ausbildung
  • Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Unterstützungsbedürftige:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr
  • Wohnort und Adresse
  • Unterstützungsbetrag im Steuerjahr
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Allgemein:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Kopie der letzten Veranlagungsverfügung
  • Wohnsitz am 01.01. und 31.12
  • Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum
  • Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten

Einkünfte im In- und Ausland:

  • Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.
  • Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter
  • Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten
  • Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen
  • Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
  • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder
  • Kapitalabfindung
  • Unverteilte Erbschaften
  • Weitere Einkommen

Liegenschaften:

  • Kanton / Gemeinde / Straße mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr
  • Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen
  • Nettomieteinnahmen je Mieter
  • Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen
  • Bezahlte Bauchrechtszinsten
  • Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten
  • Vermietung möbilierter Ferienwohnungen

Wertschriften:

  • Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)
  • Neu eröffnete Konti und saldierte Konti
  • Aktien / Obligationen / Fonds
  • Darlehens- und Kontokorrentguthaben

Berufsauslagen:

  • Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)
  • Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?
  • Mehrkosten Wochenaufenthalter
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Schulden:

  • Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen
  • Direkt erhaltene Zinsbeihilfen

Versicherungsprämien:

  • Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien
  • Rückerstattung Krankenkassenprämien
  • Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12

Krankheitskosten:

  • Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen

Übrige Abzüge:

  • Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder
  • Beiträge an die AHV und Unfallversicherung
  • Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2
  • Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a

TREUHAND - TREUHANDBÜRO Bern

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