Ordentliche Fristen für die Steuererklärung 2025
Für Privatpersonen im Kanton Bern ist die ordentliche Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 der 15. März 2026. Eine Fristverlängerung ist gemäss den gelieferten Bern-Unterlagen bis maximal 15. November 2026 möglich.
Die Fristerstreckung kann über TaxMe online oder je nach Verfahren schriftlich, per E-Mail, telefonisch beziehungsweise am Schalter beantragt werden. Die Gebühren unterscheiden sich nach Kanal und gewünschter Verlängerung.
Frist verlängern und Unterlagen in Ruhe vorbereiten
Eine Fristverlängerung ist sinnvoll, wenn Bankunterlagen, Lohnausweise, Liegenschaftsbelege oder andere Dokumente noch fehlen. Zusätzliche Zeit hilft, die Steuererklärung vollständig vorzubereiten und wichtige Abzüge nicht zu übersehen.
Online über TaxMe
Nach den gelieferten Bern-Unterlagen ist eine Online-Verlängerung bis 15. Juli 2026 gebührenfrei. Bis 15. September 2026 werden CHF 20.– und bis 15. November 2026 CHF 40.– genannt.
Schriftlich oder telefonisch
Bei schriftlicher Beantragung, E-Mail, Telefon oder Schalter können je nach gewünschtem Verlängerungsdatum höhere Gebühren anfallen. Die Bern-Unterlagen nennen dafür gestaffelte Beträge von CHF 20.–, CHF 40.– beziehungsweise CHF 60.–.
Was passiert bei Versäumnis?
Ohne rechtzeitige Einreichung oder Fristverlängerung kann eine gebührenpflichtige Mahnung folgen. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, kann die Steuerverwaltung eine Einschätzung nach Ermessen vornehmen.